Rahmenvertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
zum Hauptvertrag / zu den Hauptverträgen
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): bentob it media GmbH, Flurweg 3, 88085 Langenargen
Auftraggeber (Verantwortlicher): Das im Onboarding registrierte Unternehmen.
§ 1 Gegenstand des Rahmenvertrages, Allgemeines
(1) Der Rahmenvertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) regelt und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragspartner, die sich im Zusammenhang mit den im Hauptvertrag vereinbarten Tätigkeiten des Auftragnehmers ergeben.
(2) Soweit nach Abschluss dieses AV-Vertrages weitere (Haupt-)Verträge zwischen den Vertragspartnern über Leistungen geschlossen werden, bei denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf Weisung erfolgt, gelten die Regelungen dieses AV-Vertrages auch für diese weiteren Verträge.
§ 2 Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung
(1) Gegenstand und Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung der im Hauptvertrag und den Angeboten bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers beschriebenen technischen Leistungen (z.B. Webhosting, Cloud-Dienste, Application Service Providing, Server- und Displaybereitstellung, Support).
§ 3 Leistungsort
(1) Der Auftragnehmer wird die vertraglichen Leistungen in Deutschland erbringen. Etwaige Unterauftragnehmer erbringen ihre Leistungen in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
§ 4 Verantwortlichkeit, Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer.
§ 5 Weisungsbefugnis und Rechte des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat im Rahmen der Auftragsbeschreibung ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung.
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Weisungsgebundenheit und Zweckbindung: Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrages.
(2) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Der Auftragnehmer trifft angemessene Maßnahmen gem. Art. 32 DS-GVO zum Schutz der Daten.
§ 7 Wahrung von Betroffenenrechten
Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber dabei nach Möglichkeit.
§ 8 Unterauftragsverhältnisse
Der Auftraggeber stimmt der Hinzuziehung von Unterauftragnehmern zur Vertragserfüllung zu.
§ 9 Vertraulichkeitsvereinbarung, Datengeheimnis
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln. Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.
§ 10 Dauer des Auftrages & § 11 Beendigung
Die Laufzeit richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Hauptvertrages. Nach Beendigung werden die Daten gemäß vertraglicher Vorgaben gelöscht oder zurückgegeben.
Anlagen zum AV-Vertrag
Anlage 1: Stammdaten, Adressdaten, Abrechnungsdaten, Nutzungsdaten und System-Logs.
Anlage 2 (TOM): Zugangskontrolle, Zutrittskontrolle, RAID-Spiegelung, USVs, SSL/SSH-Verschlüsselung, redundante RZ mit TÜV-Zertifizierung.
Anlage 3 (Unterauftragnehmer): Keyweb AG (Erfurt, Hosting), http.net Internet GmbH (Aachen, Domaindienstleistungen).